Unsere Mietbedingungen

Alle Mietfahrräder sind Eigentum der studentischen Selbsthilfefahrradwerkstatt.

Es können Räder über das Wochenende (Freitag - Montag) oder für maximal 4 Wochen ausgeliehen werde. Für unseren Mietanhänger gilt eine Frist von 1 Woche.

Auf Grund der Tatsache, dass in der Vergangenheit viele Leihräder nicht mehr zurückgebracht wurden, setzen wir einen Pfand von 50 € für jedes Mietrad fest. Für den Mietanhänger erheben wir einen Pfand von 100 €.

Das Pfand wird nach Rückgabe des Mietobjektes vollständig zurückgezahlt.

Sollte das Mietobjekt nach Leihfristende nicht wieder in die Werkstatt zurückgebracht werden, ziehen wir das Pfand in voller Höhe ein! Dies gilt nicht bei verschulden seitens der Fahrradwerkstatt (z.B. Ausfall der Öffnungszeiten).

Das Mietobjekt wird in dem Zustand wieder zurückgebracht, wie es ausgeliehen wurde. Schäden am Mietrad hat der Mieter selbstständig zu beheben. Dies kann in der Fahrradwerkstatt erfolgen.

Bei Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter in voller Höhe des Pfandes.

Jedem Mietrad liegt ein Fahrradschloss bei.

Für die Vermietung verlangen wir  Namen, Adresse und Unterschrift.